Die Quellensteuer (sogenannte „Ausländersteuer“) fällt in Deutschland an, wenn im Ausland ansässige Künstler*innen in Deutschland auftreten. Im Ausland können Honorare von in Deutschland ansässigen Künstler*innen dem dortigen Quellensteuerabzug unterliegen. Der Fokus der Sprechstunde liegt bei den Verpflichtungen von Veranstaltenden in Deutschland und unter welchen Voraussetzungen die Quellenbesteuerung vermieden werden kann. Für den Quellensteuerabzug im Ausland werden die allgemeinen Grundlagen anhand einiger Länder-Beispiele erklärt.
Datum und Uhrzeit: 28.11.2024, 10-12 Uhr
Themen des Webinars: Quellensteuer im Inland (im Ausland ansässige Künstler*innen treten in Deutschland auf) und im Ausland (in Deutschland ansässige Künstler*innen treten im Ausland auf)
Warum solltet Ihr teilnehmen? Für Veranstaltende in Deutschland: Vermittlung von Grundlagenwissen, Sensibilisierung zu den Verpflichtungen des Quellensteuerabzugs nach § 50a EStG, Know-How für Gagenverhandlungen; Für Musikschaffende: Sensibilisierung zum möglichen Steuerabzug im Ausland, Know-How für Gagenverhandlungen; Informationen zur Anrechnung oder Erstattung der im Ausland einbehaltenen Steuer
BIO zu Speaker*in: Sebastian Hoffmann koordiniert für das Internationale Theaterinstitut – Zentrum Deutschland (ITI) das touring artists-Beratungsangebot zu den administrativen Regelungen des grenzüberschreitenden Arbeitens im Kulturbereich (alle Sparten). Er studierte Nordamerikastudien und Filmwissenschaften an der FU Berlin und am Reed College (USA) und war als Agent und Veranstalter im Musikbereich sowie als Berater bei Music Pool Berlin und bei der Smart-Genossenschaft tätig.