PROJEKT
PROJEKT
MUSIC AMBASSADOR
Berlin international
PROJEKT
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Berlin international
Du arbeitest in der Berliner Musikwirtschaft oder bist Musiker*in in Berlin? Du willst netzwerken und reisen? Dann bewirb dich jetzt für das Music Ambassador Programm.
Das Music Ambassador Programm der Berlin Music Commission besteht über seit elf Jahren und wird 2025 erneut ausgeschrieben. Bereits im letzten Jahr wurde im Rahmen eines Pilotprojekts eine neue Kooperation mit dem Musicboard Berlin gestartet, durch die die Zielgruppe des Programms erweitert werden konnte: Neben Akteur*Innen aus der Berliner Musikwirtschaft (Music Professionals) können sich auch Berliner Musiker*Innen aus dem popkulturellen Bereich für eine Teilnahme am Programm bewerben. Ebenfalls weiterhin möglich ist die Bewerbung im Team aus Musiker*in und Music Professional.
Das Music Ambassador Programm richtet sich an Berliner Akteur*Innen der Musikwirtschaft und Musikerinnen, welche den Standort Berlin im Ausland präsentieren und sich nachhaltig vernetzen. Im Fokus stehen die internationale Vernetzung der Teilnehmer*innen und die Präsentation der musikalischen Vielfalt Berlins weltweit. Besonders gefördert werden Projekte, die gezielt Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen Musikstandorten ermöglichen und langfristige Netzwerke aufbauen. Neue künstlerische oder professionelle Kollaborationen sollen zur Entwicklung oder Stärkung internationaler Netzwerke nach und mit Berlin beitragen.
Die Berlin Music Commission und das Musicboard Berlin möchten das Programm möglichst zugänglich für alle Akteur*innen der musikalischen Wertschöpfungskette (Musikwirtschafts-Akteur*innen und Musiker*innen) gestalten und die Diversität der Berliner Musikwirtschaft und Musikszene abbilden. Bei Fragen zur Zugänglichkeit und zur Barrierefreiheit des Programms wendet euch bitte an: musicambassador@berlin-music-commission.de (Tim Joppien).
Als Bewerber*in musst du deinen Unternehmens- oder Wohnsitz in Berlin haben. Die Reise muss im Zeitraum vom 8. Juni bis 30. November 2025 stattfinden. Wenn du ausgewählt wirst, erhältst du einen Teil der Reisekosten als Unterstützung zurückerstattet.
Bewerbt euch bis zum 20. Mai! Wir sind gespannt auf eure Einreichungen.
Die Zielgruppe
Das Programm richtet sich an alle aktiven Teilnehmer*Innen der Berliner Musikszene – von Künstlerinnen, die kreative oder wirtschaftliche Kooperationsprojekte verfolgen, bis hin zu professionellen Musikwirtschafts-Akteur*Innen wie Labels, Verlagen, Booking-Agenturen oder Managements. Bewerber*Innen müssen ihren Unternehmens- oder Wohnsitz in Berlin haben.
Das Music Ambassador Programm befördert die internationale Vernetzung der Berliner Musikwirtschafts-Akteur*innen und Musiker*innen und stärkt die Internationalisierung der Berliner Musikszene und den Wirtschaftsstandort insgesamt.
Gefördert werden Reisevorhaben von Berliner Akteur*innen der Musikwirtschaft und Berliner Musiker*innen ins Ausland.
Einen Schwerpunkt bilden dabei der Netzwerkaustausch und die Zusammenarbeit von Musiknetzwerken. Bevorzugt behandelt werden Kooperationsprojekte, gemeinsame Konferenzprojekte oder auch Delegationsreisen. Zudem können Reisen gefördert werden, die der Markterkundung oder künstlerischen und professionellen Kollaborationen dienen. Anerkannt werden können ebenso Aktivitäten zur Anbahnung und Vorbereitung solcher Projekte. Ausgeschlossen sind reine Tour-Vorhaben (Support- oder Headliner-Touren).
Ein*e Music Ambassador*in hat den Auftrag, den Musikstandort Berlin international zu repräsentieren und im Anschluss an die Reise einen kurzen Bericht sowie Ergebnisse des Aufenthalts vorzulegen.
Wenn ein Reiseziel erneut anvisiert wird, müssen neue Kriterien und Ansatzpunkte aufgeführt werden, in denen deren Nachhaltigkeit hervorgehoben wird. Ein Fokus wird auf weniger etablierte, nicht regelmäßig besuchte Veranstaltungen & Märkte gelegt.
Bitte beachtet, dass für Einreisen ggf. ein Visum erforderlich ist und länderspezifische Einreisebestimmungen gelten. Wir empfehlen, vor der Antragsstellung die aktuellen Informationen beim Auswärtigen Amt und den zuständigen Einreisebehörden bzw. Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes einzusehen.
Im Antragsformular werden folgende Punkte abgefragt:
Es besteht kein Anspruch auf einen Kostenzuschuss. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Die Entscheidung trifft eine Jury des Kuratoriums der Berlin Music Commission und des Musicboard Berlin. Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Berlin Music Commission oder des Musicboard Berlin und deren Angehörige sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wir veröffentlichen hier regelmäßig häufige Fragen und Antworten zum Music Ambassador Projekt. Solltet ihr Fragen haben meldet euch bitte via email via: musicambassador[at]berlin-music-commission.de
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Bewerber*innen müssen ihren Firmensitz bzw. Wohnsitz in Berlin haben.
Die angegebene Adresse muss mit der Meldeadresse bzw. Sitz des Unternehmens übereinstimmen.
Antragssteller*innen müssen keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besitzen.
Antragssteller*innen müssen eine Rechnung stellen können.
Was muss ich beim Ausfüllen des Antrags beachten?
Welches Reiseziele kann ich wählen?
Wir machen hier keine Vorgaben, sondern folgen den Bedarfen der Berliner Musikwirtschaft und Musikszene. Jedoch wird ein Fokus auf weniger etablierte, nicht regelmäßig besuchte Veranstaltungen & Märkte gelegt.
Bitte beachtet, dass für Einreisen ggf. ein Visum erforderlich ist und länderspezifische Einreisebestimmungen gelten. Wir empfehlen, vor der Antragsstellung die aktuellen Informationen beim Auswärtigen Amt und den zuständigen Einreisebehörden bzw. Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes einzusehen.
Was ist mit "Anlass der Reise" gemeint?
Bitte trage hier nur eine kurze Antwort ein, dies dient der Jury zur Gedächtnisstütze und wird neben dem Reiseziel als „Anlass“ in die Vereinbarung aufgenommen. (z.B. der Name einer konkreten Veranstaltung, Anbahnung oder Durchführung künstlerischer oder professioneller Kollaborationen, PR/ Promo-Aufenthalt, Recherche Vorhaben, Artist Residencies, Songwriting/Co-Creation Camps oder andere Anlässe für die Reise.).
Was ist mit "Ausgangssituation und Motivation/ Zielsetzung" gemeint?
Warum möchtest du gerade dorthin. Was bewegt dich dort hin zu reisen (wirtschaftliches Potential/ persönliche Hintergründe oder Empfehlungen)?
Frage dich :
Was ist mit zur "nachhaltigen Vernetzung Berlins beitragen" gemeint?
Durch deine Reise sollen neue Verbindungen entstehen, die nicht nur dir persönlich zugute kommen, sondern von denen auch andere Personen/Unternehmen/Communities Berlins profitieren könnten. Idealerweise gibt es eine Rückvernetzung nach Berlin – diese Rückvernetzung ist nicht Teil des Antrags – (z.B. Aufbau von Kontakten in Amsterdam, im Anschluss organisieren eines Events mit Artists aus Amsterdam in Berlin) oder klare Folgeaktivitäten in der Region mit weiteren Berliner Akteur*innen (z.B. Aufbau von Kontakten in Amsterdam, im Anschluss Organisation von einer Tour für mehrere Artists in BeNeLux). Nachhaltigkeit bedeutet für uns hier der Aufbau und Pflege von langfristigen (wirtschaftlichen und persönlichen) Beziehungen auf Augenhöhe.
Frage dich:
Was ist mit "Umsetzung und die erwarteten Ergebnisse" gemeint?
Versuche einen konkreten Plan deiner Aktivitäten zu beschreiben. Welche Ergebnisse wirst du durch die Reise erzielen und wie wirst du dies angehen? Wie soll deine Reise strukturiert sein? Wen möchtest du teffen? Hast du bereits konkrete Termine angedacht oder vereinbart? Wie können dir die Erfahrungen und Kontakte in der Zukunft helfen?
Frage dich:
Wie muss meine Kostenaufstellung aussehen?
Wie viele Mittel sollte mein Antrag umfassen und welche Beträge kann ich beantragen?
Es gibt keinen Mindestumfang, auch kleinere Reisen können unterstützt werden. Wir haben keine pauschalen Obergrenzen festgelegt, was die beantragte Summe betrifft, jedoch bewegen sich die Summen der bisher vergebenen Reisekostenzuschüsse in der Regel zwischen 250 und 1.500 Euro. Die Jury entscheidet über die Summe.
Was ist mit Kostenzuschuss gemeint?
Das Music Ambassador Programm kann nie 100% der anfallenden Kosten übernehmen. Wir unterstützen Vorhaben, an denen die Antragssteller*innen ein Eigeninteresse haben und bereit sind eigenes Geld (Eigenmittel) mitzubringen oder es geschafft haben sonstiges Geld (Drittmittel von Sponsoren, weiteren öffentlichen Förderstellen etc.) für die Reise einzuwerben. Bitte beachte:
Welche Kosten kann ich in die Kostenübersicht eintragen?
Welche Kostenarten sind nicht förderfähig?
Kann ich den Antrag zwischenspeichern?
Wann kann ich meine Reise abrechnen?
Wie erfolgt die Abrechnung?
Muss ich den Reisekostenzuschuss in meiner Steuererklärung angeben?
Das Music Ambassador Programm wird im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe durchgeführt.
Das Programm wird im Rahmen einer Kooperation mit dem Musicboard Berlin für Musiker*innen und ihre professionellen Teams geöffnet.
Folgende Karte veranschaulicht euch, wo unsere Music Ambassadoren bereits hingereist sind und welche Veranstaltung sie besucht haben. Bitte klickt dafür auf den Ort.