Music Ambassador Programm 2023
Es ist wieder so weit! Die Bewerbungsphase für das Music Ambassador Programm 2023 hat begonnen. Das Programm ist darauf ausgerichtet, Einzelakteure sowie kleine und mittlere Unternehmen beim Aufbau von Kontakten im internationalen Musikgeschäft zu unterstützen und ihr Wachstum nachhaltig zu fördern. Dieses Programm gibt dir die Möglichkeit, dein Netzwerk nachhaltig zu erweitern und deine Kontakte im internationalen Musikgeschäft auszubauen. Wir suchen nach mutigen und aufgeschlossenen Bewerber*innen, die bereit sind, sich auf neue Erfahrungen und Herausforderungen einzulassen. Als Teilnehmer*in wirst du einen Teil deiner Reisekosten erstattet bekommen und somit eine einzigartige Gelegenheit haben, dich auf musikalische Entdeckungsreise zu begeben.
Als Bewerber*in musst du deinen Sitz oder Wohnsitz in Berlin haben und deine Reise muss im Zeitraum vom 01. Juli 2023 bis 30. November 2023 stattfinden. Wenn du ausgewählt wirst, erhältst du einen Teil der Reisekosten als Unterstützung zurückerstattet.
Bewirb dich bis zum 20. Juni 2023 und sichere dir diese einmalige Gelegenheit!
Unser Reisekostenzuschuss-Programm geht 2023 bereits in die achte Runde. Die Auswahl der Botschafter*innen erfolgt durch eine fachkundige Jury, welche bald auf unserer Webseite bekannt gegeben wird. Wenn du also Teil dieser Delegation sein möchtest, um die Musikindustrie Berlins international zu repräsentieren und zu stärken, dann bewirb dich jetzt!
Informationen & Hinweise
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Zielgruppe umfasst Berliner Akteur*innen der gesamten musikalischen Wertschöpfungskette. Das Programm soll Einzelakteur*innen sowie kleinen und mittleren Betrieben beim Aufbau von Kontakten im internationalen Musikgeschäft helfen und somit deren Wachstum nachhaltig befördern.
- Bewerber*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Berlin haben.
- Pro Bewerber*in/Unternehmen wird nur ein Vorhaben bezuschusst.
- Die Reise muss im Zeitraum vom 01. Juli 2023 bis 30. November 2023 stattfinden. Alle Reisen, die außerhalb dieses Zeitraumes liegen, können nicht berücksichtigt werden.
- Die Abrechnung der Reise muss bis zwei Wochen nach der Reise, spätestens jedoch bis zum 05. Dezember 2023 erfolgen.
- Es wird davon abgeraten, mehrere verschiedene Reiseziele zur Auswahl anzugeben. Wenn ein Reiseziel erneut anvisiert wird, müssen neue Kriterien und Ansatzpunkte aufgeführt werden, in denen deren Nachhaltigkeit hervorgehoben wird. Ein Fokus wird auf weniger etablierte, nicht regelmäßig besuchte Veranstaltungen & Märkte gelegt.
Antragsverfahren
- Die Bewerbung muss bis zum 20. Juni 2023, spätestens 23:59 Uhr über das digitale Antragsformular eingereicht werden. Antragssteller*innen erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, mache bitte einen Screenshot und benachrichtige uns umgehend per E-Mail an: musicambassador(at)berlin-music-commission.de. Der Link zum Antragsformular und die Vorlage für die Kostenaufstellung sind auf dieser Website verfügbar.
- Im Antragsformular werden folgende Punkte abgefragt:
- Unternehmensdaten & Kurzbeschreibung des Unternehmens
- Wurde schon einmal ein MA-Antrag bewilligt? Wenn ja; wann?
- Reiseziel, Reisedaten (von-bis) und Anlass der Reise
- Ausgangssituation, Idee und Zielsetzung (max. 1.500 Zeichen)
- Umsetzung & Perspektive (max. 1.500 Zeichen)
- Gesamtkosten und Höhe des beantragten Reisekostenzuschuss
- Upload einer detaillierten Kostenaufstellung (xls/xlsx)
- Wieso sollte genau deine Reise bezuschusst werden? (max. 2 Sätze)
- Es besteht kein Anspruch auf einen Kostenzuschuss. Die Entscheidung trifft eine Jury des Kuratoriums der Berlin Music Commission. Bewerber*innen dürfen selbst kein Teil der Jury sein.
Finanzielle Details & Bedingungen
- Es gibt keine minimale oder maximale Antragssumme, jedoch muss ein Eigenanteil und/oder eine Drittfinanzierung vorhanden sein, da es sich bei diesem Programm um einen Kostenzuschuss handelt. Sobald der Betrag in der Jurysitzung festgelegt wurde, wird dieser nicht mehr verändert (Festbetrag).
- Folgende Posten können beantragt werden:
Reise- und Übernachtungskosten, Eintritte sowie Gebühren für Messen, Konferenzen, Events oder Markterschließungsprogramme. Diese Auflistung kann in Einzelfällen erweitert werden. Es sind die Höchstsätze des Bundesreisekostengesetz und der Auslandsreisekostenverordnung zu beachten; insbesondere für Hotelbuchungen im Zielland. - Folgende Posten sind nicht förderfähig: Kommunikationskosten, Honorare von Dritten, Catering- und Bewirtungsausgaben.
Auch entsprechende Pauschalen (Verpflegungsmehraufwand) sind in diesem Programm nicht förderfähig. - Das Music Ambassador Programm kann keine Vorhaben bezuschussen, die weitere Landesmittel enthalten. Es kann jedoch mit Bundesmitteln (z.B. GO! Export der Initiative Musik) kombiniert werden.
- Werden bestimmte Kosten von Dritten übernommen oder wird eine weitere Förderung an anderen Stellen beantragt, ist dies im Antrag verpflichtend anzugeben.
Ablauf / Abrechnung / Nachweise
- Im Anschluss an die Jurysitzung (Ende August 2022) erhalten die Antragssteller*innen eine Information über die Entscheidung.
Die ausgewählten Ambassador*innen erhalten eine Vereinbarung, die das Reiseziel & Reisedaten und die Höhe des Zuschusses (netto) enthält. - Den Ambassador*innen werden für die Reise Vernetzungsaufträge erteilt. Diese erhalten sie mittels der o.g. Vereinbarung.
- Die Ambassador*innen sind verpflichtet, an einem Vorbereitungs- und Feedbacktreffen teilzunehmen.
- Die Auszahlung erfolgt erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung, nach der durchgeführten Reise und erst nach vollständiger Einreichung aller benötigten Dokumente:
- Innerhalb von zwei Wochen nach Rückkehr der Reise muss ein Kurzbericht (1-2 Seiten), Fotos und ein Nachweis über die geknüpften Kontakte eingereicht werden.
- Der vereinbarte Zuschuss wird nach erfolgter ordentlicher Rechnungsstellung ausgezahlt. Alle tatsächlich angefallenen Kosten müssen dabei durch Belege nachgewiesen werden.
- Bei eigener Dokumentation der Reise auf Social Media sollte der Hashtag #berlinmusicambassadors genutzt werden. Eine Verlinkung der BMC Social Media Accounts ist dabei gerne gesehen.
- Die Ambassador*innen erklären sich bereit, als Ansprechpartner*in für am Zielland interessierte Berliner Unternehmen zu fungieren und das entstandene Fachwissen für etwaige zukünftige Internationalisierungs-Vorhaben auf Anfrage zu teilen und Hinweise zu Eigenheiten des jeweiligen Marktes zu geben.
Weltweit
Folgende Karte veranschaulicht euch, wo unsere Music Ambassadoren bereits hingereist sind und welche Veranstaltung sie besucht haben. Bitte klickt dafür auf den Ort.