Informationen zur neuen Corona-Verordnung
Stand: 31.03.2021
Informationen zur neuen Corona-Verordnung
Informationen für Arbeitgeber:innen
Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber:innen haben grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass maximal 50 Prozent der eingerichteten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte gemäß § 1 Abs. 1 ArbStättV zeitgleich genutzt werden. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die aus zwingenden Gründen in der Arbeitsstätte selbst aufgeführt werden müssen
Arbeitgeber:innen müssen Arbeitnehmer:innen, die am Arbeitsplatz präsent sind, zwei Mal pro Woche eine kostenlose Testung mittels (PoC)-Antigen-Test anbieten. Selbsttests sind zugelassen. Eine Liste mit zugelassenen Selbsttests findet ihr hier. Die Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen, die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entspricht.
Für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Lage auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, gibt es die Möglichkeit die Kosten für Tests über die Fixkostenregelung der Überbrückungshilfe III geltend zu machen. Nähere Informationen dazu in den FAQs zur ÜBH III.
Testpflicht und FFP2 Maskenpflicht
Im Einzelhandel – mit Ausnahme der Stellen der Grundversorgung, also etwa Supermärkte oder Drogerien – gilt eine Testpflicht für Kund:innen. Vor Betreten des Geschäftes müssen Kund:innen ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorlegen.
Körpernahe Dienstleistungen – inkl. Friseurbetriebe – dürfen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuell bescheinigten, negativen Testergebnis wahrgenommen werden. Gleiches gilt für den Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten.
An Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als fünf zeitgleich Anwesenden dürfen nur Personen teilnehmen, die den Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion erbringen. Dies soll auch für Parteiversammlungen, Versammlungen von Wählergemeinschaften, Betriebsversammlungen oder Sitzungen von Personal oder Betriebsräten gelten. Religionsausübung sowie Demonstrationen und die Tätigkeit von Parlament, Regierung und Rechtspflege bleiben davon unberührt.
Im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmittel müssen FFP2 Masken getragen werden. An vielen anderen Orten dürfen aber weiterhin auch einfache medizinische Masken getragen werden. Eine Auflistung der einzelnen Orte findet ihr hier unter § 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung.
Notbremse
Die Notbremse kommt nicht. Das heißt: Die Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Kultureinrichtungen, die am 8. März unter Auflagen öffnen durften, bleiben weiterhin geöffnet. Das Pilotprojekt Testing wird über Ostern unterbrochen, soll jedoch ab dem 06.04.2021 fortgesetzt werden.
Die angepasste Verordnung gilt seit Mittwoch, 31.03.2021 und kann hier nachgelesen werden.
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Unsere Empfehlung: luca App
Was ist das?
luca ist eine Lösung, die ein schnelle, datenschutzkonforme Kontaktdatenverwaltung und Kontaktnachverfolgung für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen, für Geschäfte und Gastronomie ermöglicht und dabei die Gesundheitsämter einbindet und deren Arbeit erheblich vereinfacht. Die Anbindung Berliner Gesundheitsämter an die App soll in Kürze erfolgen.
Wie funktioniert’s?
Im Kern ist luca ganz einfach: luca hat drei zentrale Schnittstellen – den Gastgeber, den Gast/User und die Gesundheitsämter. Als Gast melde ich mich einmal in der App mit meinen Daten auf einem mobilen Endgerät an. luca generiert einen sich minütlich ändernden QR-Code, der meinem Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem „Pass“ kann ich mich in Locations einchecken – egal, ob Wochenmarkt, Kirche, Restaurant, Geschäft oder Familientreffen. Alles was der „Gastgeber“ dafür benötigt, ist ebenfalls ein Handy mit der luca App. Ich checke per Scan bei meinem Gastgeber ein und werde z.B. automatisch ausgeloggt, wenn ich den Ort wieder verlasse. Tritt ein Infektionsfall ein, werden alle Gäste dieser Location informiert, die sich zur betreffenden Uhrzeit dort aufgehalten haben. Parallel werden die Gesundheitsämter informiert, die dann automatisch Zugriff auf die Daten der übrigen Gäste haben. Zusätzlich bietet die App ein Kontakttagebuch an. Hier sehe ich bis zu 30 Tage zurück, wo ich wann war – genau das Kontakttagebuch, was Virologen wie Christian Drosten empfehlen. Auch einen analogen Schlüsselanhänger haben wir. Auch ohne Smartphone kann man mit luca sicher einchecken.
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