Dank Rave The Planet: Die Berliner Technokultur ist nun UNESCO-Kulturerbe!
Die rave the planet gGmbH um Dr. Motte und Ellen Dosch-Roeingh ist seit vielen Jahren Mitglied in unserem Netzwerk. Wir gratulieren ihnen an dieser Stelle herzlich zur Aufnahme der Berliner Technokultur in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO. Seit 2018 hat das Team in einem intensiven Prozess für die Aufnahme gekämpft, trotz vieler Hürden und Zweifel an ihrem Vorhaben. Die Idee stammt vom Schweizer Mathematiker und Musikwissenschaftler Hans Cousto, der Gründungsmitglied im 2011 gegründeten Verein von Dr. Motte und Ellen Dosch-Roeingh im Kunsthaus Tacheles war.
Nun ist es offiziell: Neben fünf anderen deutschen Beiträgen würdigt die UNESCO die Technokultur der Hauptstadt mit einem Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis des immaterielles Kulturerbes. Die Begründung lautet: „Bei der Technokultur in Berlin handelt es sich nicht nur um eine spezifische Musikstilrichtung, sondern auch um einen gelebten Gegenentwurf zu klassischen Praktiken des Musikhörens.“ Kulturstaatsministerin Claudia Roth begründete die Aufnahme in einer Rede: „Die Neuzugänge veranschaulichen nicht nur die regionale Vielfalt und thematische Breite der gelebten Kultur in Deutschland, sie stehen auch für einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen die absurde Trennung von E- und U-Kultur wendet. Bezeichnend ist dafür die Aufnahme der Berliner Technokultur. Seit mehr als 30 Jahren ist Techno ein wichtiger Sound unserer Hauptstadt, auch für viele Menschen, die aus Europa und der ganzen Welt nach Berlin kommen. Die Berliner Technokultur steht seit vielen Jahren für Werte wie Vielfalt, Respekt und Weltoffenheit.“
Die UNESCO hat in ihrer Erklärung sämtliche Akteur*innen der Szene anerkannt, von Tontechniker*innen, Produzent*innen, Veranstalter*innen bis hin zu Musikjournalist*innen und Blogger*innen. Wir finden: Ein wichtiges Zeichen in Zeiten, in denen sich viele Berliner Clubbetreiber*innen und andere Akteur*innen der Szene um ihre Existenz sorgen. Mit dem Status des immateriellen Kulturerbes gehen rechtliche Vorteile einher. So können Hürden und Auflagen bei der Neueröffnung und Erhaltung von Kulturstätten gesenkt und der Zugang zu staatlichen Subventionen und gemeinnützigen Förderungen einfacher werden.