Corona 2021: Aktuelle Hilfsprogramme und Fristen im Überblick
Stand: 23.06.2021
Dieser Beitrag wird fortlaufen angepasst. Gelistet sind nur Programme, für die derzeit eine Antragstellung möglich ist. Für einen Überblick über abgelaufene Programme siehe u.a. IBB, BMWi, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Wirtschaftshilfen (geordnet nach Antragsfrist, nur offene Programme gelistet)
Neustarthilfe Berlin
Anträge können ab dem 25. Mai von den Personen gestellt werden, die eine Benachrichtigung von der IBB erhalten haben (voraussichtlich bis Mitte Juni). Antragsfrist 30. September.
Für wen? Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten. Die IBB schreibt die Antragsberechtigten an.
Was? Die vom Bund gewährten Zuschüsse aus den Programmen Neustarthilfe des Bundes oder Überbrückungshilfe III werden für Soloselbstständige um weitere 25% auf maximal 7.500 EUR insgesamt erhöht. KMU können bis zu 6.000 EUR zusätzlichen Zuschuss erhalten.
Weitere Infos ibb.de/foerderprogramme/neustarthilfe-berlin
Berliner Kongressfonds
Für wen? Veranstalter:innen von B2B-Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse oder Seminare im Raum Berlin
Was? Zuschuss von 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmer:in/ Tag; kann auf bis zu 60 Euro erhöht werden, wenn die Veranstaltung hybrid stattfindet und/ oder bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 49.950 Euro.
Zur Antragstellung kongressfonds.berlin.de
Weitere Infos convention.visitberlin.de/kongressfonds-berlin
Soforthilfe V – Tilgungszuschuss zum KfW Kredit
Antragsfrist 30. Juni 2021
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten
Was? Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 20% der Darlehenssumme; Zuschüsse für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber)
Zur Antragstellung ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v
Weitere Infosibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v
Neustart Kultur – E-Musik Verlage, 30-40% vom Umsatzrückgang
Antragsfrist spätestens 30. Juni 2021 (Das Verfahren endet, wenn die Mittel verausgabt sind)
Zeitraum 01. April bis zum 30. November 2020 (im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019)
Für wen? Klassische Musikverlage, (E-Musikverlage), und Sprechtheaterverlage mit Sitz in Deutschland, deren Materialmietvergütungen und / oder Tantiemenerlöse im Rahmen von Bühnenaufführungen im Zeitraum um insgesamt mindestens 40 % zurückgegangen sind.
Was? Billigkeitsleistung in Höhe von 30-40% des Netto-Umsatzrückgangs (Zeitraum 2020 im Vergleich zu 2019) aus Materialmietvergütungen und Tantiemen aus Bühnenaufführungen, max. 300.000 €.
Zur Antragstellung bundesregierung.de
Weitere Infos bundesregierung.de
Corona-Sofortkredit 250
Antragsfrist 30. Juni 2021
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen
Was? 90-prozentige Ausfallbürgschaften für Zwischenfinanzierungen bis zu 250.000 EUR mit Bezug auf die Corona-Überbrückungsfinanzierungen des Bundes.
Zur Antragstellung Der Antrag erfolgt über die Hausbank. Das Antragsformular findet ihr hier: bbb-berlin.com/dokumente
Weitere Infos www.bbb-berlin.com
Überbrückungshilfe III
Antragsfrist 31. Dezember 2021 (Verlängert!)
Zeitraum November bis Juni 2021
Für wen? Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen mit einem Jahresumsatz bis 750 Millionen Euro
Was? Zuschüsse bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen von mindestens 30 Prozent zur Deckung von Fixkosten, abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019; Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent (bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch), 60 Prozent (bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch) oder 100 Prozent (Update 19.05.) der Fixkosten (bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch) erstattet.
! Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.
Erweiterung der Überbrückungshilfe III vom 28. April: U.a. wird für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Zudem kann die Veranstaltungs- und Kulturbranche zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen. Mehr…
Update 28.05.: Förderfähige Kosten, die im Rahmen der Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft sowie der Pyrotechnik angesetzt werden, werden davon abweichend mit einem Fördersatz von bis zu 90 % erstattet.
Zur Antragstellung ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Achtung: Antragstellung ausschließlich über Steuerberater*in, Rechtsanwält*in und Wirtschaftsprüfer*in möglich, nur bei Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragstellung ohne prüfenden Dritten möglich über direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat (über das ELSTER-Portal beantragen).
Weitere Infos ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Neustarthilfe
Antragsfrist 31. August 2021
Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021
Für wen? Soloselbstständige aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben und keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen UPDATE 12.04.: auch Mehrpersonen-Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs, UGs), die nur geringe betriebliche Fixkosten haben – eine Antragstellung ist nur entweder für die Überbrückungshilfe III ODER die Neustarthilfe möglich.
Was? Einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 50 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bis maximal 7.500 Euro. Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist. Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 19.01.2021 5 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.
Zur Antragstellung direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat (über das ELSTER-Portal beantragen).
Weitere Infos ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Härtefallhilfe
Antragsfrist 30. September 2021
Förderzeitraum 01. November 2020 bis 30. Juni 2021
Für wen?Unternehmen, die von den Folgen der Pandemie betroffen sind und aus anderen Hilfsprogrammen nicht hinreichend oder keine Unterstützung erhalten
Was? Die Förderhöhe darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro.
Zur Antragstellung www.ibb.de/de/foerderprogramme/haertefallhilfen (ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer:innen möglich)
Weitere Infos www.haertefallhilfen.de
KfW-Schnellkredit 2020
Antragsfrist 31. Dezember 2021
Für wen? Selbstständige und Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).
Was? Kredit mit 3,00 % Sollzins p.a. für Anschaffungen und laufende Kosten – Kreditbeträge bis zu 1.800.000 Euro. Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung. Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos.
Zur Antragstellung Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Weitere Infos kfw.de
Förderprogramme – Künstlerische Vorhaben & Projekte (geordnet nach Antragsfrist)
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen
Antragsfrist ab 01. Juli bzw. 01. August
Für wen? Veranstalter:innen
Was? Kulturveranstaltungen, die im Juli 2021 für bis zu 500 und ab August 2021 für bis zu 2.000 Besucher:innen geplant werden. Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt.
Zur Antragstellung Ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe kann nach Durchführung der Kulturveranstaltung über die Landeskulturbehörde gestellt werden, in deren Bereich die Veranstaltung stattfand. Vor der Veranstaltung muss die Veranstaltung registriert werden.
Weitere Infos www.bundesregierung.de
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen
Antragsfrist ab 01. September
Für wen? Veranstalter:innen
Was? größere Kulturveranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen für mehr als 2.000 Besucher:innen und Besucher ab dem 1. September 2021 geplant werden. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen. Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc.
Zur Antragstellung Die Veranstalter:innen registrieren die Kulturveranstaltung vor der geplanten Durchführung auf der IT-Plattform der Länder und legen dabei auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente vor. Tritt der Schadensfall ein, kann die Förderung beantragt werden.
Weitere Infos www.bundesregierung.de
Förderprogramme – Digitalisierung
Digitalisierungsprogramme für KMUs
eine genaue Übersicht über alle Digitalisierungsprogramme sowie nützliche Tipps zur Antragstellung findet ihr bei >> dein Projekt I deine Förderung.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise bzgl. weiterer Programme könnt ihr gerne an contact@berlin-music-commission.de senden.