Corona-Krise: Was tun? #2
Anlaufstellen für Finanzierungshilfe
Stand: 15.05.2020
Update 15.05.2020
Ab Montag, den 18. Mai 2020 können Anträge für die Soforthilfe V des Landes über die Webseite der IBB gestellt werden. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler*innen der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten. Sie können Tilgungszuschüsse von bis zu 20 % zum KfW-Schnellkredit oder, wenn belegt werden kann, dass ein Kredit nicht ausreicht, Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR (in Ausnahmefällen mehr als 25.000 Euro) beantragen. Nähere Infos zum Programm und welche Unterlagen ihr für die Beantragung benötigt findet ihr in den FAQs.
Update 05.05.2020
In dem Zeitraum zwischen Montag, 11. Mai 2020, 09 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18 Uhr können einmalig die Anträge für die Soforthilfe IV des Landes über die Webseite der IBB gestellt werden. Kultur- und Medienunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die nicht regelmäßig / überwiegend öffentlich gefördert werden können mit bis zu 25.000 Euro gefördert werden (in begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden). Insgesamt hat das Paket ein Volumen von 30 Millionen Euro. Richtlinien, benötigte Unterlagen & FAQ gibt’s auf der Webseite der IBB. Am 12. Mai um 16 – 17.30 Uhr findet ein Info-Call zum Zuschussprogramm der Soforthilfe IV statt.
Update 04.05.2020
Das Programm “Neustart” des Bundes soll kleinen und mittleren Kultureinrichtungen (Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser) eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung ermöglichen. Finanziert werden u.a. Investitionen in den Umbau und zur Ausstattung und die Einführung digitaler Vermittlungsformate. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen. Insgesamt können bis zu 10 Mio Euro über das Programm vergeben werden. Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Der Bundesverband Soziokultur bietet bereits eine individuelle Antragsberatung an, welche Angaben erforderlich sind könnt ihr dem Musterantrag entnehmen. Mehr…
Mit bis zu 5,4 Mio Euro soll ein Hilfsprogramm des Bundes freie Orchester und Ensembles unterstützen. Dazu wurden die Mittel aus dem Förderprogramm “Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland” einmalig umgewidmet. Antragsteller*innen können bis zu 200.000 Euro erhalten. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Projekte in Deutschland realisiert werden und die Orchester/ Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Mehr…
Über das Projekt “Land intakt – Soforthilfeprogramm Kulturzentren” stellt die Bundesregierung 1,5 Mio Euro für Kulturzentren in Landgemeinden und Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern zur Verfügung. Bis zu 25.000 Euro pro Kulturzentrum können u.a. für Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung, Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb, Maßnahmen für die Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Hier geht’s zur Ausschreibung.
Update 22.04.2020
ACHTUNG: Die Antragstellung ist geschlossen. Die Initiative Musik – zentrale Förderplattform für die deutsche Musikwirtschaft – hat ein Hilfsprogramm für Musiker*innen aufgesetzt. Das Programm für professionelle Musiker*innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik soll fehlende Einnahmen aus Auftritten in der Zeit vom 13. März bis Ende Mai 2020 kompensieren. Für diesen Zeitraum müssen mindestens 5 ausgefallene Shows nachgewiesen werden. Die Höhe des Zuschusses soll 1.000 Euro pro Solokünstler*in oder Band betragen und kann ab Freitag, den 24. April um 10 Uhr über die Webseite der Initiative Musik beantragt werden. Darüber hinaus können auch deren Booker*innen mit je 250 Euro bezuschusst werden. Finanziert wird das Programm über eine Spendenkampagne.
Update 14.04.2020
Der Senat gab am 9. April weitere Soforthilfeprogramme in Höhe von rund 105 Millionen Euro bekannt, die sich vor allem an die Kultur und den Mittelstand richten. 30 Millionen EUR der Soforthilfe IV sollen in Form vom Krediten und Zuschüssen an private Kulturstätten und Medienbetriebe wie Clubs, Konzertvenues und Independet-Kinos gehen. Mehr… Die rund 75 Mio EUR des Programms Soforthilfe V sollen an den Mittelstand (10 bis 100 Mitarbeiter*innen) ausgeschüttet werden. Das Programm soll folgende Eckpunkte umfassen: Mit dem neue KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, der ab dem 15. April beantragt werden kann, steht ein Kredit zu günstigen Konditionen (10 Jahre Laufzeit und 100 % Risikoübernahme durch die KfW) zur Verfügung. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20% ergänzt werden oder – sofern der Kredit nachweisbar nicht ausreicht – ein Zuschuss bis zu einem Wert von 25.000 EUR gewährt werden. Mehr… Beide Programme werden derzeit erarbeitet.
Über das Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA können ab sofort Corona-betroffene KMUs und Freiberufler*innen Beratungen bis zu einem Wert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil gefördert bekommen. Zum Antrag . Mehr…
Die GVL vergibt über die 250 € Soforthilfe hinaus auch Künstler-Vorschüsse an Wahrnehmungsberechtigte. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und ihren individuellen zu erwartenden Ansprüchen aus den Verteilungen der nächsten Jahre. Die Frist zur Antragstellung ist der 30. April, wer bereits die Corona-Hilfe in Anspruch genommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen. Mehr…
Update 02.04.2020
Seit Mittwoch Mittag sind die Anträge auf Soforthilfe II pausiert. Das Programm soll in ein einheitliches Bundesprogramm überführt werden, ab Montag den 6. April sind dann nur noch Anträge auf knapp 2 Mrd. EUR Bundesmittel, ebenfalls über die IBB möglich. Positionen in der Warteschlange bleiben erhalten. Die IBB hat laut eigenen Angaben bis zum 01. April mehr als 100.000 Anträge auf Soforthilfe II ausgezahlt mit rund 900 Mio EUR. Die Summe soll bis zum 02. April auf 1,4 Mrd. EUR steigen. Mehr…
Update 26.03.2020
Zur finanziellen Unterstützung von Tonträgerhersteller*innen hat die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) am 26. März bekanntgegeben, sofort mit den Vorauszahlungen der erst für September 2020 geplanten Erstverteilung für das Nutzungsjahr 2019 zu beginnen. Die Vorauszahlungen belaufen sich insgesamt auf bis zu 46 Mio. Euro. Mehr…
Anträge auf Zuschüsse von Land und Bund im Rahmen des Corona-Soforthilfe können ab Freitag, den 27.03. um 12 Uhr über die Webseite der IBB gestellt werden. Antragsberechtigt sind: Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz in Berlin und für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit Betriebsstätte in Berlin. Unternehmen bis 5 Beschäftigte können mit 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln bezuschusst werden, für Unternehmen bis 10 Beschäftigten sind es bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln.
Die Dokumente werden zunächst in deutscher Sprache online gestellt. Die Integrationsbeauftrage hat daher ein Informationsinitiative gestartet, um auch Berliner Kleinunternehmen die von Menschen mit Migrationsgeschichte geführt werden, über das Programm Soforthilfe II aufzuklären.
Update 23.03.2020
Die Musikwoche teilte mit, dass die GEMA am 19. März ein zweistufiges Hilfsprogramm in der Höhe von 40 Mio EUR beschlossen hat. Das Programm beinhaltet zum einen dem “Corona-Hilfsfonds”, über den existenziell gefährdete Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen eine einmalige Übergangshilfe bis zu 5.000 Euro beantragen können. Mitglieder der GEMA können ab sofort hier einen Antrag auf Unterstützung durch den Corona-Hilfsfonds der GEMA stellen. Über den „Schutzschirm LIVE“ können Musikurheber*innen außerdem eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen. Anträge hierzu können ab Montag, den 30. März über das GEMA Onlineportal für Mitglieder gestellt werden.
Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, bis zu 50 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitzustellen. Das Soforthilfe-Programm des Bundes für Kleinunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte) und Soloselbstständige sieht laut Eckpunktepapier des BMWi folgendes vor: Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten / bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Update 19.03.2020
Der Senat hat zwei Soforthilfeprogramme beschlossen, I.: IBB Liquiditätshilfen BERLIN: Das Darlehensprogramm wurde für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) geöffnet. Der Berliner Senat stellt bis 100 Mio. EUR an Überbrückungskrediten über die IBB bereit (kann auch bis zu 200 Mio EUR aufgestockt werden). Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist. Anträge können ab dem 19. März über die Webseite der IBB gestellt werden. Das Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht und beschleunigt.
Kontakt Hotline der IBB Berlin: (030) 2125 4747 (Fragen zu Liquiditätshilfen, Montag – Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr) / E-Mail: wirtschaft@ibb.de
Info IBB Checkliste Sonderfall Corona zur Vorbereitung des Gespräches mit den Banken / IBB Liquiditätshilfen Berlin
Im Rahmen der Soforthilfe II werden ebenfalls 100 Mio. EUR im laufenden Jahr zur Verfügung gestellt (kann auf bis zu 300 Mio EUR aufgestockt werden), durch welche die besonders von der Krise betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige unterstützt werden sollen. Diese Hilfe richtet sich neben Sektoren wie Gesundheit, Handel und Tourismus speziell an die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Höhe des Zuschusses ist auf 5.000 Euro begrenzt, er kann aber ggf. mehrmals beantragt werden, für Einzelpersonen erneut nach sechs Monaten sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe. Umgesetzt wird das Programm ebenfalls über die IBB, Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden am Freitag, den 27. März ab 12 Uhr auf der Website der IBB veröffentlicht.
Info Pressemitteilung vom 19.03.2020
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Der Senat empfiehlt, zunächst die Hausbank zu kontaktieren. Über diese können auch die Kredite der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. Die KfW soll im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Corona-Pandemie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Hierzu werden die Bedingungen für bestehende KfW-Programme gelockert – insbesondere für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit -Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre). Zusätzliche Sonderprogramme für kleine und mittlere sowie große Unternehmen werden derzeit bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Seit dem 23.03. können die Kredite beantragt werden.
Kontakt KfW-Hotline: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer- Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr)
Info Webseite der KfW
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank gesichert werden. Eine Vorabanfrage können Unternehmen über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken ganz unbürokratisch stellen. Für eine schnelle Umsetzung haben die Bürgschaftsbanken die Möglichkeit, Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 EUR eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können. Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Mio. EUR verdoppelt.
Kontakt/ Info Webseite der Bürgschaftsbank
Soforthilfe der GVL: Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrages der GVL, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 EUR im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten. Bitte füllt dazu das Antragsformular Notfall-Hilfe Corona sowie die Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgen aus und schickt es mit dem Nachweisen an coronahilfe@gvl.de.
Kontakt E-Mail: coronahilfe@gvl.de
Info GVL Coronahilfe
Nützliche Links + Quellen
BMAS: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
FAQ der IBB rund um die Beantragung von Soforthilfen
Creative City Berlin Erklärungen zum Antrag auf Soforthilfe II
RockCity Hamburg Corona Sonderseite mit FAQ für Musikschaffende
FAQ der IHK Berlin zur Corona-Pandemie
IHK Übersichtsseite zu Finanzierung und Förderung
Coronavirus (COVID-19) – Informationen für Unternehmen in Berlin
ver.di Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender
ver.di FAQ für Solo-Selbstständige
BMWI: Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
LiveKomm Handlungsempfehlungen zur Abwehr der Clubinsolvenz
Motor Music Corona Guide for Artists
Corona Online-Rechner für Selbstständige
Photo by Kelly Sikkema on Unsplash