GEMA: Gutschriften für Lizenzgebühren 2020 & 2021
Im Rahmen eines Gesamtvertrages erhalten Mitglieder der BMC 20% bei der GEMA (checkt dazu unseren Mitgliederbereich). Daher möchten wir euch über die aktuellen Kulanzregelungen und Antragsfristen informieren:
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat die GEMA 2020 freiwillig beschlossen, die vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben. Diese Kulanzregelung gilt weiterhin seit dem 01. Januar 2021 und bis auf Weiteres. Um eine entsprechende Gutschrift für das laufende Jahr zu erhalten, könnt ihr über www.gema.de/portal einen Antrag stellen.
Achtung: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten!
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.
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